Sonntag, 9. Februar 2014
Heilungsversprechen sind untersagt
Heilungsversprechen sind in den Behandlungen gesetzlich untersagt. Heilpraktiker und Therapeuten arbeiten mit verschiedenen Therapieansätzen, die in der Therapie von Essstörungen angewendet werden und bekannt sind. Der Betroffene hat das Recht, sich den passenden Therapeuten und Therapierichtung auszusuchen, die am besten seinen Vorstellungen entsprechen. Eine erfolgreiche sowie eine misslungene Behandlung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Beispiele für Therapieabbrüche sind: Verlust an Motivation, eine behandelbare Depression steht im Hintergrund und verhindert gerade die Heilung, Perfektionismus und hohe Ansprüche können den Verlauf der Therapie erschweren. Nach dem Denkfehler: "Entweder erreiche ich alles, was ich mir vorgenommen habe oder lasse ich es lieber" Ungeduld, "ich will alles und sofort". Chronische Unzufriedenheit. Idealisierung der Figur des Therapeuten. " Er muss mir alles geben, was ich mir wünsche. Er darf mich nicht enttäuschen. Er muss mich glücklich machen". Bei Essstörungen und emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen wechseln sich Gefühle schnell ab: "Während ich mich in den guten Tagen wohlfühle und mit der Therapie zufrieden bin, ärgere ich mich in den schlechten Tagen mit mir selbst und über die Therapie. Ich muss den Therapeuten und Therapie wechseln, damit es mir besser geht." Beeinflussung durch Dritte: Angehörige bzw. Freunde äußern sich aus verschiedenen Gründen über den Therapieverlauf : "Ich glaube nicht, dass sie die richtige Therapeutin für dich ist. Ich würde an deiner Stelle woanders hingehen".
Therapeuten sind keine Heiler, sondern Begleiter. Sie begleiten dich nur auf dem Weg aus den Essstörungen. Ob der Betroffene mitgehen will oder nicht, liegt an seiner persönlichen Entscheidung.
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